Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012

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   OLG Köln, 08.09.2006 - 6 U 49/06   

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OLG Köln, 08.09.2006 - 6 U 49/06 (https://dejure.org/2006,20735)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.09.2006 - 6 U 49/06 (https://dejure.org/2006,20735)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. September 2006 - 6 U 49/06 (https://dejure.org/2006,20735)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2006 - 6 U 49/06
    Die Normen der Preisangabenverordnung sind solche, die nach § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt sind, das Marktverhalten zu regeln (BGH WRP 2004, 490, 491 - FrühlingsgeFlüge; Köhler in Köhler/Bornkamm, § 4 Rn. 11.142).
  • OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 128/04

    "Versandkosten für ISDN-Karte"

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2006 - 6 U 49/06
    Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ist in der Regel nicht als bloß unerhebliche Beeinträchtigung anzusehen (vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2005, 355, 356; OLG Hamburg, Urt. v. 3.2.2005 - 5 U 128/04).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 6 U 25/04

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Mobilfunkbetreibers: Preisvergleich mit

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2006 - 6 U 49/06
    Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ist in der Regel nicht als bloß unerhebliche Beeinträchtigung anzusehen (vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2005, 355, 356; OLG Hamburg, Urt. v. 3.2.2005 - 5 U 128/04).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 2 U 153/04

    Wettbewerbswidrige Preiswerbung eines Augenoptikers: Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2006 - 6 U 49/06
    Die Erheblichkeitsschwelle ist lediglich dann nicht überschritten, wenn der Endpreis unschwer durch einfache Addition zu ermitteln ist (OLG Stuttgart, Urt. v. 10.2.2005 - 2 U 153/04), was hier zu verneinen ist.
  • OLG Köln, 09.03.2005 - 6 U 219/04

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines finanzierten Kaufs unter Angabe

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2006 - 6 U 49/06
    Zwar ist der Beklagten zuzugeben, dass sich die streitgegenständliche Werbung von der Anzeige unterscheidet, die dem Urteil des Senats vom 9.3.2005 (AZ 6 U 219/04) zugrunde lag.
  • OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10

    Verwechselungsgefahr bei Benutzung der Marke "Villa Culinaria" für

    aa) Der Senat hält an seiner bereits in früheren Verfahren vertretenen Ansicht fest (vgl. Urteil v. 18.06.2009, Az. 6 U 49/06 und Urteil vom 22.01.2010, Az. 6 U 130/09), dass der Marke "Culinaria" für Nahrungsmittel nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft zukommt, weil sich das Zeichen für die angesprochenen Verkehrskreise unschwer erkennbar an einen beschreibenden Begriff anlehnt (vgl. BGH GRUR 2010, 729 Tz. 27 - MIXI; BGH GRUR 2008, 100 Tz. 26 - Schuhpark).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2011 - 12 O 36/11

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Maklers für Wohnungen mit der Angabe "x Euro +

    Dies wäre allenfalls dann der Fall, wenn die Garagenkosten zwar nicht in den Endpreis einbezogen, aber betragsmäßig ausgewiesen wären, so dass der Verbraucher die Summe einfach errechnen könnte (vgl. OLG Köln, Urt. v. 08.09.2006, Az.: 6 U 49/06).
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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 49/06   

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LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 49/06 (https://dejure.org/2012,21980)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.05.2012 - L 6 U 49/06 (https://dejure.org/2012,21980)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - L 6 U 49/06 (https://dejure.org/2012,21980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 35/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Anerkennung einer Berufskrankheit - DDR-Recht -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 49/06
    Rechtliche Gesichtspunkte sprechen gegen eine Gleichsetzung des Körperschadens und der Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht, zumal der Bundesgesetzgeber in § 1154 Abs. 1 S. 1 RVO (in der Fassung durch G. v. 25.7. 1991, BGBl. I S. 1606) typisierend von einer solchen Gleichstellung ausgegangen ist (BSG, Urt. v. 4.12.2001 - B 2 U 35/00 R - zitiert nach Juris-Rechtsprechung, Rdnr. 19).
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